Dämmschichtbildendes Brandschutzmittel für Vollholz und Holzwerkstoffe, schwerentflammbar nach DIN 4102-B1
Anwendungsbereiche
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Macht Holz-und Holzwerkstoffe im Innenbereich gem. DIN 4102 schwer entflammbar B 1
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Z. B. Dachstühle, Wand- und Deckenverkleidungen aus Vollholz, Sperrholz und Spanplatten ab 12 mm Stärke
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In Schulen, Gaststätten, Krankenhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern usw.
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Nicht geeignet für den Außenbereich und in Innenräumen bei ständig hoher relativer Luftfeuchtigkeit (über 70 %) sowie bei mechanischer Belastung (Türen, Fenster, Fußböden, Möbel, usw.).
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Das Brandschutzmittel ist aufzubringen auf:
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Vollholz mit einer Dicke 12 mm;
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Flachpress-Holzspanplatten nach EN 312-2 und EN 312-5 mit einer Dicke ≥ 12 mm, auch mit Furnier, falls ein duroplastischer Leim verwendet worden ist;
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Bau-Furniersperrholz nach EN315 BFU 100 und BFU 100 G mit einer Dicke ≥ 12 mm.
Eigenschaften
Brandschutz ist ein schaumschichtbildendes Feuerschutzmittel zur Verzögerung bzw. Verhinderung der Entflammbarkeit. Auf Vollholz, Holzspanplatten und Bau-Furniersperrholz Baustoffklasse schwerentflammbar (DIN 4102-B1) nach DIN 4102-1:1998-05.
Dies entspricht der der Baustoffklasse B-s1, d0 nach DIN EN 13501-1.
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Prüfzeugnis Nr.: P-3476/4636 -MPA BS
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Im Brandfall entsteht eine wärmeisolierende Dämmschicht, die eine Entflammbarkeit von organischen Stoffen verzögert
Verarbeitung
Unverdünnt durch Streichen, Rollen oder Spritzen in 1-2 Arbeitsgängen. Nicht mit Wasser oder Lösungsmitteln verdünnen. Holzteile müssen allseitig beschichtet werden, sofern diese nicht vollflächig auf massivem, mineralischem Untergrund befestigt sind. Vor der Verarbeitung Brandschutz gut aufrühren. Verarbeitung nicht bei Raumtemperaturen unter 10°C oder Luftfeuchtigkeiten über 70 % vornehmen (die Trocknung wird verzögert). Vor Auftrag des Brandschutzmittels ist die Haftfähigkeit auf dem Untergrund zu prüfen.
Der Untergrund muss sauber, trocken, staubfrei, frei von fett- und wachshaltigen Stoffen sein. Alte, nicht festanhaftende Anstriche restlos entfernen. Nicht säurefeste Anstriche wie z. B. Kalkbinderfarbe, Kreide oder Lithopone-Zusätze sind nicht geeignet als Untergrund und müssen entfernt werden. Bei fraglichem Untergrund eine Prüfung mit verdünnter Salzsäure vornehmen. Bei Aufschäumung ist der Untergrund ungeeignet und muss entfernt werden. Bei Benetzungsschwierigkeiten Oberfläche mit Nitroverdünnung abreiben oder mit feinem Schleifpapier anschleifen. Ist Holzschutz nach DIN 68 800-3 verlangt, mit einem Holzschutzmittel vorbehandeln. Den Nachanstrich mit Brandschutz erst dann durchführen, wenn der Untergrund ganz abgetrocknet ist.
Brandschutz ist als technischer Anstrich nicht mit einer herkömmlichen Lackierung gleichzusetzen. Je nach Eigenschaften des Untergrundes kann im gewissen Umfang eine Krackelierung oder eine leichte Trübung der Brandschutzbeschichtung erfolgen. Eine Beeinträchtigung der Feuerschutzwirkung tritt dadurch nicht ein.
Hinweise
Zum Schutz der Remmers Brandschutzbeschichtung vor Abrieb, Verschmutzung und kurzzeitiger Feuchtigkeit und um eine gleichmäßige, dekorative Oberfläche zu erzielen empfehlen wir auf sichtbaren Flächen Remmers Brandschutz-Schutzlack aufzubringen.
Aufbringmenge: maximal 50 g/m².
Zwischen dem Anstrich von Brandschutz und Brandschutz-Schutzlack eine Trockenzeit von mind. 2 Tagen einhalten.
Bei Remmers Brandschutz-Schutzlack und Remmers Brandschutz handelt es sich um ein geprüftes System. Andere Lacke dürfen nicht verwendet werden.
Die behandelten Baustoffe müssen vor Regen bzw. Feuchtigkeit geschützt sein (geschlossene Räume, gedeckte Bauten usw.). Das Mittel darf nicht angewendet werden, wenn mit einer starken Abnutzung durch mechanische Beanspruchung zu rechnen ist.
Elektrische Schalter, Steckdosen usw. abdecken. Spritzer von Brandschutz lassen sich auf Glas mit Wasser entfernen. Vor dem Essen und nach Abschluss der Arbeit Gesicht und Hände gründlich reinigen. Bei der Verarbeitung Gesicht, Hände und Augen schützen (fettfreie Schutzcreme, ölbeständige Kunststoffhandschuhe, Schutzbrille). Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Nicht in Ess-, Trink- oder sonstige für Lebensmittel bestimmte Behältnisse umfüllen.
Verbrauch